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Fahrradklingel

Die Fahrradklingel ist gesetzlich vorgeschrieben für die Sicherheit. Sie sollte gut hörbar sein und leicht zugänglich am Lenker angebracht sein.

Die Klingel ist in Deutschland für ein verkehrrsicheres Fahrrad vorgeschrieben. Die Optik der Klingel ist zweitrangig. Wichtig ist, dass sie einen guten, hellen Klang hat, der auch vor dem Hintergrund anderer Verkehrsgeräusche wahrgenommen wird. Die meisten Fahrradklingeln sind aus Metall gefertigt. Erlaubt sind Lenkerklingeln, die entweder mit einem Impuls von außen oder einem Schlagwerk von innen zum Klingen gebracht werden. Sogenannte Radlaufglocken sind in Deutschland verboten, da sie permanent klingeln und somit als Lärmbelästigung eingestuft werden. Ebenso unzulässig sind in Deustchland Hupen als Alternative zu einer Klingel. Wo genau die Klingel am Lenker verbaut werden muss, ist nicht vorgeschrieben – sie muss aber beim Fahren gut zu erreichen sein, damit sie ihren Zweck als Warnsignal tatsächlich erfüllen kann.

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