- Lexikon
Fahrradrücklicht
Das Fahrradrücklicht ist Teil der StVO-konformen Grundausstattung und verbessert die Sichtbarkeit des Radfahrers, besonders bei schlechten Lichtverhältnissen.
Das Fahrradrücklicht ist ein Teil der Grundausstattung, das gemäß StVO ebenso wie ein Scheinwerfer an ein verkehrssicheres Fahrrad gehört. Ein Rücklicht sollte bei schlechten Licht- und Sichtverhältnissen, etwa bei Regen, Nebel, Dämmerung und Dunkelheit, eingeschaltet werden, um die Sichtbarkeit des Radfahrers zu erhöhen und das Unfallrisiko zu minimieren.
Die Besonderheiten des Rücklichts
Das Rücklicht an einem Fahrrad ist immer rot. Es kann festverbaut und über einen Dynamo betrieben oder alternativ als batterie-/akkubetriebenes Stecklicht genutzt werden. In beiden Fällen sollte Wert auf ein Standlicht gelegt werden, das, nachdem das Fahrrad angehalten wurde, weiter leuchtet und so, beispielsweise an roten Ampeln, weiter für Sichtbarkeit bei anderen Verkehrsteilnehmern sorgt.
Der Klassiker beim Fahrrad ist sicher das dynamobetriebene Rücklicht: Der Dynamo erzeugt den Strom, der das Rücklicht zum Leuchten bringt. Diese Variante gilt als besonders umweltfreundlich. Ein weiterer Vorteil ist, dass kein Akku gewechselt werden muss und bei längeren Touren keine Gefahr besteht, dass im wahrsten Sinne des Wortes das Licht ausgeht.
- Ausgezeichnet
Testsieger 2024: linexo!
Vom Focus als die beste E-Bike Versicherung 2024 ausgezeichnet: Kundenservice, Produktangebot, Preis-Leistungs-Verhältnis und Kundenkommunikation glänzten mit der Note „Sehr gut“ gegenüber anderen Anbietern.
- Neue und gebrauchte Fahrräder & E-Bikes
- Schneller Service im Schadenfall
- Mehrfach ausgezeichnet