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Do-it-yourself: E-Bike Komponenten tauschen
Diese E-Bike Komponenten kannst du tauschen: Alles zu aktuellen Regeln & Vorschriften, zulässigen Ersatzteilen, Reparatur & Wechsel von Zubehör.
- Auf einen Blick
Auch E-Bikes bleiben von dem Verschleiß von Komponenten nicht verschont. Vor allem Elektrofahrräder, die bereits länger im Betrieb sind, weisen oftmals Probleme mit Teilen und Zubehör auf. Wenn es Zeit wird, E-Bike Komponenten zu tauschen, fragen sich viele Besitzer und Besitzerinnen, ob die Reparatur und der Wechsel von Ersatzteilen und Zubehör auch eigenständig möglich sind. Die Antwort ist simple: Grundsätzlich kann der Tausch von E-Bike Teilen auch selbstständig vorgenommen werden, allerdings müssen dabei strikte Richtlinien befolgt werden. Denn viele Komponenten dürfen am E-Bike nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen getauscht werden. Wird sich daran nicht gehalten, kann die Gewährleistung des Herstellers oder der Versicherungsschutz erlöschen. In diesem Ratgeber zeigen wir dir, welche E-Bike Komponenten du tauschen kannst und worauf du beim Wechsel von Zubehör achten musst.
Ganz schön tricky: Diese Bauteile können nicht einfach getauscht werden
Wer Komponenten am E-Bike tauschen möchte, muss einiges beachten. Dies fängt bereits beim Austausch von abgefahrenen Reifen an. Denn wer sein E-Bike mit neuen Reifen tunen möchte, muss dabei auf geeignete Radreifen setzen. Auf Grund des höheren Gewichts von E-Bikes und der stärkeren Beschleunigung muss es sich dabei um Reifen handeln, die speziell für E-Bikes konzipiert sind. Diese sollten nur an E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde sowie an Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde verbaut werden.
Dabei müssen E-Bike Reifen immer eine europaweit gültige Zulassung haben, die sogenannte Klassifizierung ECE-R75. Darüber hinaus musst du beim Tauschen von E-Bike Reifen immer auf dieselbe Reifengröße achten und sicherstellen, dass die Reifen garantiert fest angebracht sind. Auch andere Ersatzteile wie Bremsbeläge müssen stets eine Freigabe für den E-Bike Gebrauch haben. Diese kann beim jeweiligen Hersteller angefragt werden.
Auch beim Austausch der Bremsen, des Rahmens oder der Gabel solltest du möglichst gleiche Ersatzteile verwenden. Denn das Tauschen von E-Bike Bauteilen muss einer Freigabe vom Hersteller unterliegen – und dieser testet oftmals nur wenige Kombinationen. Somit solltest du dich für Zubehör entscheiden, welches von deinem E-Bike Hersteller für einen Wechsel empfohlen wird.
Orientierung und Sicherheit für E-Bike Fahrende
Bereits im Jahr 2015 wurde darüber diskutiert, welche Vorschriften für den Tausch von E-Bike Komponenten notwendig sind. Im Jahr 2018 folgte dann die letzte offizielle Handlungsempfehlung. Da das schon einige Jahre her ist, wurde zu Beginn des Jahres 2023 eine Aktualisierung veröffentlicht.
Dabei haben führende Verbände und Institute ihre Empfehlungen für den Wechsel von E-Bike Zubehör und Komponenten angepasst, um Verbrauchern und Verbraucherinnen mehr Sicherheit und Orientierung bei der Reparatur von E-Bikes und Pedelecs zu geben. Dabei waren folgende Institute und Verbände beteiligt: TÜV Rheinland, Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk (BIV), velotech.de, Zweirad-Industrie-Verband (ZIV), Zedler-Institut, Verbund Service und Fahrrad (VSF).
Doch die Richtlinien dienen nicht nur der Orientierung und Sicherheit von Verbrauchern und Verbraucherinnen, sie gelten ebenso als EU-weite Vorschrift. Denn E-Bikes mit einer Motorunterstützung von bis zu 25 Kilometern pro Stunde unterliegen speziellen Anforderungen sowie einer CE-Konformität. Bei sogenannten S-Pedelecs, Elektrofahrrädern, die eine Motorunterstützung von bis zu 45 Kilometern pro Stunde bieten, sind die Bestimmungen noch strenger.
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Vorschriften und Handlungsempfehlung: Diese Regeln gelten
In den folgenden Abschnitten präsentieren wir dir die neuen Kernregelungen für E-Bikes mit einer Motorunterstützung von bis zu 25 Kilometern pro Stunde und Pedelecs mit einer Motorunterstützung von bis zu 45 Kilometern pro Stunde. Die wohl wichtigsten Vorschriften des neuen Leitfadens lauten wie folgt:
Vorschriften für E-Bikes mit einer Motorunterstützung von 25 km/h
- Jegliche Bauteile dürfen nur nach Freigabe des E-Bike Herstellers oder Systemanbieters getauscht werden. Dies betrifft beispielsweise den Akku, den Motor oder auch die Bedieneinheit am Lenker.
- Weitere Komponenten, die nur nach Freigabe des E-Bike Herstellers getauscht werden dürfen, sind zum Beispiel die Feder- oder Starrgabel und die Bremsanlage.
- Zudem dürfen folgende Komponenten nur nach Freigabe des E-Bike oder Teileherstellers getauscht werden: Die Bremsbeläge, die Reifen, die Scheinwerfer und die Lenker-Vorbau-Einheit.
- Weiteres Zubehör unterliegt besonderen Hinweisen beim Wechsel, dazu zählen: Anhänger, Kindersitze, Gepäckträger und Co.
- Andere Komponenten können dagegen auch ohne spezielle Freigabe getauscht werden. Dazu zählen zum Beispiel die Rücklichter, die Pedale, der Ständer oder auch die Klingel.
Vorschriften für Pedelecs mit einer Motorunterstützung von 45 km/h
Besonders schnelle E-Bikes, sogenannte Pedelecs, mit einer Motorunterstützung von bis zu 45 Kilometern pro Stunde gelten als Kraftfahrzeuge. Somit unterliegen sie der EU-Verordnung 168/2013 oder der EU-Richtlinie 2002/24/EG. Es gelten also deutlich strengere Regeln. Dazu zählen unter anderem folgende:
- Folgende Bauteile dürfen nur beim Vorliegen eines gültigen Prüfungszeugnisses oder Teilgutachten getauscht werden: Pedale, Hupe, Bremsanalage, Scheinwerfer, Rückspiegel, Lenker-Vorbau-Einheit.
- Weitere Bauteile dürfen nur unter der Berücksichtigung besonderer Bedingungen gewechselt werden. Dazu zählen zum Beispiel: Sattel, Reifen, Kette und Zahnriemen.
- Zudem ist das Tunen sowie der Anbau von bestimmtem Zubehör ohne entsprechende Verbindungsbescheinigung nicht zulässig. Dazu zählt zum Beispiel der Anbau von zusätzlichen Akku-Scheinwerfern, Anhängern oder Lenkerhörnchen.