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Welches Fahrradlicht ist erlaubt, welches nicht?

Fahrradlicht ist nicht gleich Fahrradlicht. Wir verraten dir in diesem Artikel, worauf du bei der Beleuchtung deines Bikes achten musst

  • 5 Min.
  • 28/02/2022 - 10:31
  • Tim von linexo
  • Auf einen Blick

Radfahren ist doch etwas Wunderbares - egal ob in der Freizeit, zum Einkaufen oder für den Arbeitsweg. Damit du auch sicher unterwegs sind, benötigst du ein Fahrradlicht. Gerade in der dunklen Jahreszeit kommt es auf Sichtbarkeit an. In den Herbst- und Wintermonaten kann es bereits nachmittags düster werden. Wenn du dann mit dem Rad unterwegs bist, etwa vom Job nach Hause, solltest du in jedem Fall mit Fahrradlicht unterwegs sein. Auch tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen sollte dein Bike ausreichend beleuchtet sein. Kurzum: Ein Fahrradlicht ist Pflicht, oder? Wie verhält es sich rechtlich, wenn es ums Fahrradlicht geht? Sind Fahrradlichter grundsätzlich vorgeschrieben bzw. wann sind sie zu verwenden? Welche Beleuchtung ist zudem erlaubt und welche nicht? Wir bringen für dich (sprichwörtlich) Licht ins Dunkel und erzählen dir alles, was du über Fahrradbeleuchtung wissen musst.

Bei 35 Euro Strafe geht Ihnen ein Licht auf

Ein Fahrradlicht bzw. ausreichende Beleuchtung deines Bikes ist immer von Vorteil. Speziell an dunklen Tagen wird sie aber zur Grundvoraussetzung, um sicher durch den Straßenverkehr zu manövrieren. Die Straßenverkehrszulassungsordnung - kurz StVZO - schreibt genau fest, welches Fahrradlicht wann Pflicht ist. Solltest du dich nicht daran halten, kannst du mit einer Geldstrafe mit bis zu 35 Euro belangt werden. Gar nicht so wenig. In Anbetracht der Gefahr, die durch fehlende bzw. nicht ausreichende Beleuchtung ausgehen kann, scheint dies jedoch einleuchtend. Damit du Bescheid weißt, wie du dein Bike lichttechnisch ausstatten, erzählen wir Ihnen im Folgenden, worauf du achten musst.

Fahrradlicht, Reflektoren & Co. haben Verschleiß

Wenn es um die richtige Beleuchtung geht, kommt es nicht nur darauf an, dein Bike einmal mit allem Wichtigen auszustatten, um dann unbekümmert loszufahren. Ganz im Gegenteil: dein Rad sollte regelmäßig dahingehend überprüft werden, ob die Beleuchtung weiterhin einwandfrei funktioniert. Ein Bike ist, wie viele andere Dinge auch, ein Gebrauchsgegenstand. Im Laufe der Zeit ist es also ganz normal, dass dein Rad und somit auch seine Lichtanlage Abnutzung erfahren. Besonders auf ruckeligen Fahrten kann es schon mal vorkommen, dass einzelne Teile abfallen. Katzenaugen gehören hierbei zu den Klassikern und weisen einen hohen Verschleiß auf. Trotz ordnungsgemäßer Anbringung fallen Katzenaugen gerne einmal ab.

Wenn du ein Fahrradlicht mit Batteriebetrieb hast, dann muss es regelmäßig mit neuer Energie versorgt werden. Sonst bleibst du im Dunkeln. Bei nassem Wetter kann es zudem vorkommen, dass dein Frontlicht nicht bzw. nicht korrekt funktioniert. Das ist bei Regen nicht unüblich, aber bei diesen schlechten Wetterbedingungen umso gefährlicher. Zusammengefasst: Wenn es um die Beleuchtung deines Rads geht, so bedarf es der regelmäßigen Überprüfung und Instandsetzung. Nur wenn du dich fortlaufend um Fahrradlicht & Co. deines Bikes kümmerst, fährst du sicher - und rechtmäßig.

Das musst du zum Frontscheinwerfer wissen

Um eines gleich vorweg zu nehmen: Der Frontscheinwerfer ist absolute Pflicht. Merke dir diesen einfachen Satz. Wenn du vorne ohne Fahrradlicht unterwegs bist, dann verstößt du damit gegen die StVZO. Die gute Nachricht: Welche Energiequelle du hierbei verwendest, ist egal. Ob Dynamo oder Batterie - beides ist erlaubt. Ebenfalls zugelassen sind inzwischen sogenannte Tag- und Fernlichtmodi. Hierbei handelt es sich um besonders helle Lichter. Achte bei diesen extra hellen Lichtern jedoch darauf, dass sie so justiert sind, dass sie dein Gegenüber nicht zu stark blenden. Hierbei kommt es vor allem auf die Neigung des Lichts an. Ein Fahrradlicht ist dann zugelassen, wenn es die K-Nummer enthält. Diese erkennst du anhand einer Wellenlinie, dem Großbuchstaben “K” sowie einer individuellen Zulassungsnummer. Wenn du die K-Nummer auf deinem Fahrradlicht siehst, kannst du also sichergehen, dass das Licht zugelassen ist.

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Vorsicht: Achte ebenfalls auf dein Rücklicht

Genauso wie das Frontlicht, ist auch das Rücklicht Pflicht an deinem Bike. Ohne Rücklicht bist du also nicht straßenverkehrstauglich. Überdies gelten ein paar Zusatzbestimmungen: Sorge beim Rücklicht dafür, dass es rot leuchtet. Eine andere Farbe ist nicht erlaubt. Zudem sollte das Licht mindestens 25 Zentimeter über der Fahrbahn angebracht sein. Achte zudem darauf, dass das Licht durchgehend leuchtet und nicht etwa nur blinkt. Ob es batteriebetrieben ist oder durch einen Dynamo zum Leuchten gebracht wird, kannst du wiederum frei bestimmen. Manche Rücklichter leuchten auch im Stand weiter, selbst dann wenn du die Fahrt bereits beendet hast. Diese Fahrradlichter sind ebenfalls erlaubt. Der fortlaufende Betrieb des Lichts erhöht sogar die Sicherheit, indem es z.B. an Straßenübergängen die Sichtbarkeit verbessert. Es gibt überdies auch Rücklichter mit extra Bremslichtfunktion. Hierbei leuchtet das Licht besonders stark, wenn du auf die Bremse trittst. Seit einiger Zeit sind auch diese erlaubt!

Wie sieht es eigentlich bei Reflektoren aus?

Wenn es um Reflektoren geht, gibt es nicht nur DEN EINEN Reflektor, sondern je nach Position am Rad verschiedene Strahler. Dementsprechend existieren auch individuelle Vorschriften. Wir geben Ihnen im Folgenden die wichtigsten Regelungen zu Reflektoren an die Hand.

Speichen & Pedale

An den Speichen deines Bikes sollten mindestens zwei Katzenaugen angebracht sein. Beide müssen im Abstand von 180 Grad zueinander stehen. Alternativ kannst du auch Reflektorstreifen nutzen, die du einzeln (wie leuchtende Strohhalme) um die Speichen klemmst. Achte mit Blick auf deine Pedalen darauf, dass sowohl vorne als auch hinten ein gelber Rückstrahler befestigt ist.

Frontreflektoren

Vorne am Rad muss ein weißer Reflektor angebracht sein. Viele Frontlichter haben bereits einen entsprechenden Reflektor integriert, manche wiederum nicht. In dynamobetriebenen Frontscheinwerfern ist oft ein Reflektor enthalten, in batteriebetriebenen nicht unbedingt. Achte beim Kauf deines Frontscheinwerfers darauf, ob er bereits integriert ist oder nicht.

Heckrückstrahler

Für die Rückseite deines Bikes benötigst du einen roten StVZO konformen Reflektor. Dass dein Heckrückstrahler StVZO konform ist, wird mit einem “Z” (oft) in der Mitte des Reflektors kenntlich gemacht. Schau einmal nach, ob dies bei deinem Strahler der Fall ist und rüste ggf. nach. Du kannst dir auch ein Rücklicht mit integriertem Strahler zulegen.