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Leasingfähiges Zubehör: So wertest du dein Dienstrad auf
Beim Fahrrad-Leasing kannst du einiges an leasingfähigem Zubehör mit in den Vertrag nehmen. Wir verraten, was dazugehört und welche Vorteile das hat.
- Auf einen Blick
Okay, du hast ein Bike entdeckt, das dir nachts den Schlaf raubt und das du unbedingt haben muss? Am besten per Leasing – weil ein geleastes Fahrrad oder E-Bike dir eine ganze Menge Vorteile bietet? Dann wirst du dir sicher auch Gedanken über die Ausstattung gemacht haben. Und damit sind wir beim Thema leasingfähiges Zubehör. Denn was du vielleicht noch nicht wusstest: Du kannst eine Vielzahl an Zubehör mitleasen und damit deinem Bike eine besonders individuelle Not geben. Natürlich hat Zubehör auch einen praktischen Sinn. Warum also diese Tools und Ausstattungselemente nicht gleich mit in den Leasingvertrag nehmen, statt sie separat für bares Geld zu kaufen? Hier erfährst du, welches Fahrradzubehör leasingfähig ist, was nicht darunterfällt und welche vertraglichen Auflagen es gibt.
Leasingfähiges Zubehör – du hast die Wahl
Bestimmt möchtest du vor dem Blick auf leasingfähiges Zubehör ein Auge auf die Kosten werfen. Hierzu lässt sich zweierlei sagen: Weil du dein Leasingbike in bequemen Leasingraten finanzierst, wird das Zubehör über die Vertragsdauer kostenmäßig nicht übermäßig ins Gewicht fallen. Außerdem hast du beim Leasing die gleiche ca. 40 Prozent Preisersparnis gegenüber dem Direktkauf wie beim Fahrrad selbst. Die monatliche Leasingrate verteuert sich also nicht übermäßig. Im Gegenzug erhältst du eine auf deine Bedürfnisse abgestimmte Zusatzausstattung ohne Zuzahlung. Gut möglich, dass dein Traumbike keinen Gepäckträger hat. Den kannst du einfach mitleasen. Oder du möchtest dein Leasing-MTB straßen- und damit alltagstauglich machen. Dann wähle eine Klingel aus und was sonst noch am Originalmodell fehlt. Es könnte aber auch sein, dass du umgekehrt dein schickes E-Bike mit einem Schutzblech fit für Outdoor-Fahrten machen oder dein Töchterchen im Kindersitz mitnehmen willst. Alles kein Problem mit dem richtigen Zubehör zum Leasen.
Was genau ist leasingfähiges Zubehör?
Es gibt ziemlich viele Möglichkeiten, leasingfähiges Zubehör nachzurüsten. Ein Kriterium aber müssen die Teile deiner Wahl erfüllen: Sie müssen mit dem Fahrrad fest verbunden sein oder sich mit ihm verbinden lassen. Ein Transportsystem wie ein Korb oder eine Fahrradtasche beispielsweise zählen nur dann, wenn sie mit Klickfix am Rad befestigt werden können. Ist diese Voraussetzung gegeben, kannst du aus einem großen Zubehörspektrum wählen. Der Leasinganbieter fungiert dabei als Leasingplattform und Dienstleister für dich bzw. deinen Arbeitgeber, wenn es um Vertragliches geht. Die Auswahl des Zubehörs triffst du wie auch die Wahl des Leasingbikes in der Regel bei einem stationären Fahrradhändler. Dort kannst du vor Ort und gut beraten dir genau das Fahrrad zusammenstellen, das du dir wünschst. Übrigens auch im Hinblick auf eine Leasingübernahme. Dann erhältst du am Ende der Vertragslaufzeit ein Bike ganz nach deinem Gusto.
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Unser Merkblatt für leasingfähiges Zubehör:
Solches und ähnliches fest zu verbauendes Zubehör kann von dir zum Bike dazugeleast werden:
- Sattel
- Lenkergriffe
- Gepäckträger
- Pedale
- Klingel
- Rückspiegel
- Federsattelstütze
- Schutzbleche
- Fahrradkorb
- Halter für Trinkflasche
- Akku-Beleuchtung
Das wiederum ist kein leasingfähiges Zubehör:
- Fahrradkleidung
- lose Fahrradtasche
- Helm
- Trinkflasche
Leasingfähiges Zubehör & das Thema Fahrradschloss
Ob und welches Zubehör du mit in den Leasingvertrag nimmst, ist allein dir überlassen. Mit einer Ausnahme: Um den Auflagen der Versicherung gerecht zu werden, ist ein hochwertiges Fahrradschloss unabdingbar. Diese Auflage erfüllen Schlösser im Wert von mindestens 49 Euro UVP. Hierbei spielt es leider keine Rolle, ob du bereits ein Fahrradschloss besitzt – es muss zum Leasingbike als leasingfähiges Zubehör mit in den Vertrag genommen werden. Der Schlosstyp darf wiederum von dir ausgesucht werden.
Sind private Umbauten am Jobrad erlaubt?
Leasingfähiges Zubehör ans Bike zu montieren ist eine Sache – das Fahrrad regelrecht umzurüsten eine andere. Das muss nicht einmal ein aufwendiger Umbau vom herkömmlichen Rad zum E-Bike sein. Auch ein eigenmächtiger Austausch von Originalteilen gegen Baugruppen deiner Wahl und generell nennenswerte bauliche Veränderungen deines Leasingbikes sind vertraglich nicht abgesichert. Bei einem Schaden oder Diebstahl wären diese Umbauten nicht versichert. Davon ausgenommen sind Kleinteile und eben leasingfähiges Zubehör wie Klingel, Lenkergriffe oder Rückspiegel. Sie dienen der individuellen Anpassung an deine Nutzungsgewohnheiten und sind als Bestandteil des Leasingvertrags auch versichert.